Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen

SmartSwiss Systems

Stand: November 2025

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote und Vertragsabschluss
  3. Preise und Zahlung
  4. Lieferung und Gefahrenübergang
  5. Abnahme der Produkte
  6. Garantie und Gewährleistung
  7. Rechte an geistigem Eigentum
  8. Software
  9. Verletzung von Rechten Dritter
  10. Haftung
  11. Höhere Gewalt
  12. Datenschutz und Compliance
  13. Schlussbestimmungen
  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGLB) gelten für alle Lieferungen, Bestellungen, Verkäufe von Produkten (einschliesslich Software) und Dienstleistungen der SmartSwiss Systems SA („SmartSwiss Systems“ oder „wir“) gegenüber Kunden („Kunde“ oder „Sie“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, gleichgültig ob diese in Angeboten, Bestellungen oder sonstigen Mitteilungen enthalten sind, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.3 Wir behalten uns das Recht vor, die AGLB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf unserer Website veröffentlicht.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Produkte zustande.

2.3 Technische Änderungen oder Produktanpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Funktionalität oder Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen.

2.4 Bestellungen können nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung geändert oder storniert werden.

  1. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

3.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren vor.

3.4 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Ware erkennbar und getrennt gelagert bleibt.

3.5 Wir können angemessene Sicherheiten verlangen und Zahlungsbedingungen ändern, insbesondere Vorauszahlung, Bankgarantie oder Akkreditiv, falls die Bonität des Kunden dies erforderlich macht.

3.6 Bei Wiederverkauf unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde sämtliche Forderungen aus der Weiterveräusserung an uns ab und hat dies seinen Abnehmern mitzuteilen.

  1. Lieferung und Gefahrenübergang

4.1 Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, EXW (Incoterms 2020).

4.2 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich bestätigt. Verzögerungen begründen kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Schadenersatz, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

4.3 Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferung.

4.4 Das Risiko geht mit Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über, auch bei Teillieferungen.

  1. Abnahme der Produkte

5.1 Der Kunde hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

5.2 Mängelrügen sind innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mit Angabe der Mängel einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als abgenommen.

  1. Garantie und Gewährleistung

6.1 Wir garantieren, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart (z. Bsp. 6 Monate für Funkakkus, keine Garantie für Verschleissteile).

6.3 Die Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, Modifikationen, Unfall, höhere Gewalt oder unzureichende Wartung ab.

6.4 Im Garantiefall wählen wir nach eigenem Ermessen Reparatur, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.5 Bei Dienstleistungen gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Obligationenpflicht auf Mittelaufwand, nicht auf Erfolg.

  1. Rechte an geistigem Eigentum

7.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, Marken, Logos, Software, Dokumentationen, Konzepten oder Know-how bleiben ausschliesslich bei SmartSwiss Systems, seinen Lizenzgebern oder Lieferanten.

7.2 Falls SmartSwiss Systems auf Basis von Kundendaten oder -materialien Werke erstellt, erteilt der Kunde SmartSwiss Systems eine weltweite, unbefristete, kostenlose, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung dieser Materialien.

7.3 Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.

  1. Software

8.1 Software, die mit Produkten geliefert wird, bleibt Eigentum von SmartSwiss Systems oder Dritten. Der Kunde erhält lediglich eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung in Verbindung mit den gelieferten Produkten.

8.2 Eine Weitergabe, Modifikation, Dekompilierung oder sonstige unerlaubte Nutzung ist untersagt, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt.

  1. Verletzung von Rechten Dritter

9.1 Bei Rechtsverletzungen von Dritten an gelieferten Produkten beschränkt sich unsere Haftung auf:

  • Recht zur Nutzung,
  • Ersatzlieferung,
  • Modifikation oder
  • Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich angemessener Nutzung.
  1. Haftung

10.1 Wir haften nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.

10.2 Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

10.3 Bei Produktschäden gilt die Haftung zusätzlich nach Schweizerischem Produkthaftpflichtgesetz, soweit zwingend.

  1. Höhere Gewalt

11.1 SmartSwiss Systems haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen ausserhalb der Kontrolle (Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, Lieferengpässe, behördliche Massnahmen etc.).

11.2 Force-Majeure entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.

  1. Datenschutz und Compliance

12.1 Wir verarbeiten Kundendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) nur zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung.

12.2 Kunden, die Produkte zurückgeben oder entsorgen, erfüllen EU-DEEE-Vorschriften bzw. lokale Recyclingpflichten.

12.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller Antikorruptionsgesetze.

12.4 Exportkontrollen, Gesetze und behördliche Auflagen sind einzuhalten; Kunden stellen SmartSwiss Systems von Ansprüchen frei, die aus Verstössen resultieren.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

13.2 Abtretungen durch den Kunden bedürfen unserer Zustimmung; SmartSwiss Systems kann Rechte an verbundene Unternehmen abtreten.

13.3 UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig; anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung.

13.5 Es gilt Schweizer Recht; ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lausanne, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

SmartSwiss Systems SA

Routes de Denges 28F
1027 Lonay (Suisse)

info@smartswiss systems.ch

www.smartswiss-systems.com

 

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